Der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme des Hundeführers an der Begleithundeprüfung.
Der prüfende Leistungsrichter wählt aus 5 Kategorien eines Fragenkatalogs insgesamt 20 Fragen aus und lässt diese vom Hundeführer auf vorbereiteten Fragebögen schriftlich beantworten. Der Sachkundenachweis wird am gleichen Tag im Zusammenhang mit einer Begleithundeprüfung erbracht und von einem Leistungsrichter bewertet. Der Sachkundenachweis kann auch von Hundeführern abgelegt werden, die an der Begleithundeprüfung nicht teilnehmen.
Teil A umfasst allgemeines Wissen über den Hund und sein Verhalten
Teil B spezialisiert sich auf Fragen zum Hund, unter anderem zu Hundekrankheiten und Hundehaltung
Teil C behandelt gesetzliche Bestimmungen, teils bundesgesetzliche, teils Gesetze des Landes Rheinland-Pfalz, zur Hundehaltung
Teil D umfasst Fragen zum SV und den Sinnen des Hundes.
Teil E widmet sich speziellen Fragen zum Hundesport, beispielsweise welches Mindestalter ein Hund bei einer Prüfung haben muss.
Der Sachkundenachweis ist personengebunden, der Hundeführer muss diesen Sachkundenachweis nur einmal erbringen. Er muss ihn mit einem anderen Hund nicht erneut ablegen.