SV-OG Mainz-Finthen
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Unterordnung BH

Das Ziel der Unterordnung kann  das Ablegen der Begleithundeprüfung sein. Die Ausbildung zum Begleithund besteht aus der Grundausbildung und ist die Voraussetzung für alle weiteren Ausbildungen oder die Voraussetzung an Wettkämpfen im Hundesport teilnehmen zu dürfen, wie beispielsweise Agility, Obedience und VPG. Die Begleithundeprüfung besteht aus den zwei Teilen Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. das Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern. Das Mindestalter für das Ablegen einer Begleithundeprüfung beträgt 15 Monate. Vor der Prüfung macht sich der Leistungsrichter ein Bild vom Wesen des Hundes mit der Unbefangenheitsprobe und dem Wesenstest. Hunde mit gravierenden Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.

 

Vor Prüfungsbeginn muss der Hundehalter bei einem Sachkundetest zunächst nachweisen, dass er über das notwendige Grundwissen der Hundehaltung verfügt.

 

Teil 1: Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fuß gehen mit und ohne Leine in Verbindung mit Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Gehen durch eine Menschengruppe, Sitzübung und Platz in Verbindung mit Herankommen. Außerdem muss der Hund, während ein anderer Hund seinen Unterordnungsteil absolviert, nicht angeleint in einer Entfernung von ca. 30 Schritten zu seinem Hundeführer abliegen. Das nennt man Ablage unter Ablenkung.

Teil 2: Nach bestandener Unterordnung folgt der Außenteil. Hier wird der Hund auf seine soziale Verträglichkeit gegenüber Menschen und anderen Hunden sowie gegenüber Umwelteinflüssen geprüft.

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